Kosten und Rahmenbedingungen


Mein Angebot richtet sich an Menschen mit:
Privater Krankenversicherung, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.


Private Krankenversicherung und Beihilfe:
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen.
Bei privat Versicherten verrechne ich den Tarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Das sind im Jahr 2024 für eine
Therapie-Einheit (50 min): € 92,50

Selbstzahler:
Manche Klienten sehen dies als Vorteil:
•    Keine kassenbedingte Wartezeit, die Therapie kann sofort beginnen
•    Individuelle und flexible Termingestaltung
•    Keine Dokumentation der Therapie in den Unterlagen Ihrer Krankenkasse.

Bei Selbstzahlern verrechne ich ebenfalls den Tarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Das sind im Jahr 2024 für eine
Therapie-Einheit (50 min): € 92,50


Anmerkung zur Gesetzlichen Krankenversicherung:
Aufgrund der Schwierigkeiten mit der Kostenerstattung wird dieses Verfahren in meiner Praxis derzeit nicht angeboten.

Behandlungsrahmen:
Die therapeutischen Gespräche dauern 50 Minuten und finden in der Regel 1x wöchentlich statt. Die Länge einer Therapie kann sehr unterschiedlich sein. Manchmal reichen 10 Sitzungen, um – fokussiert auf ein Thema – zentrale Aspekte herauszuarbeiten. Umfassende Veränderungsprozesse brauchen aber meist eine längerfristige Begleitung.



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